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Verein und Vereinszweck

Der Verein Gedenkstätte Großschweidnitz e.V. wurde am 28. März 2012 gegründet. 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Andenkens an verfolgte Kriegs- und Katastrophenopfer. Verwirklicht wird der Zweck durch die Trägerschaft der Gedenkstätte Großschweidnitz und Mitwirkung bei der Aufklärung und dokumentarischen Aufarbeitung der Massenmorde der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in der Landesanstalt Großschweidnitz sowie im gesamten Landkreis, auch unter Beachtung sächsischer, nationaler und internationaler Aspekte, zu Zwecken der Erinnerung und der politischen Bildung. Durch Führungen, Ausstellungen und Vorträge in dem Gebäude auf dem internationalen Flächendenkmal wird über nationalsozialistische Euthanasie-Verbrechen insgesamt und über die Bedeutung der Landesanstalt Großschweidnitz als T4- Zwischenanstalt und Tötungsanstalt informiert. Damit soll freiheitliches und demokratisches Denken, vor allem bei Jugendlichen gefördert werden.

Dem Vorstand des gemeinnützigen Vereins gehören an: 

Jons Anders - Vorsitzender
Christoph Hanzig – stellv. Vorsitzender
Hans-Henner Niese - Schatzmeister
Juliane Hanzig - Schriftführerin
Dr. Maria Fiebrandt - Verantw. Öffentlichkeitsarbeit (email schreiben

Die komplette Satzung finden Sie hier: Satzung

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit und/oder Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an: Kontakt 

Einen Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie hier

Spenden für unsere Arbeit können Sie unter: 

Gedenkstätte Großschweidnitz e.V.
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE72 8505 0100 0232 0099 10 
BIC: WELADED1GRL

Vielen Dank !

 

Trägerschaft der Gedenkstätte Großschweidnitz

Mit der Eröffnung der Gedenkstätte Großschweidnitz im Mai 2023 ist die Trägerschaft der Gedenkstätte auf die Stiftung Sächsische Gedenkstätten übergegangen. Die Gedenkstätte Großschweidnitz bildet zusammen mit der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein nun einen fachlichen Verbund.

Der Verein unterstützt die Arbeit der Gedenkstätte Großschweidnitz.

 

 

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Die Arbeit der Gedenkstätte wird mitfinanziert durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.