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Gedenkstätte Großschweidnitz wird Teil der Stiftung Sächsische Gedenkstätten

Erstellt von MF |

Stiftungsrat stimmt der Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zu.

In seiner Sitzung am 18. Dezember 2020 beschloss der Stiftungsrat unter dem Vorsitz der Staatsministerin  für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, einstimmig die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Die Übernahme muss nun noch von der Sächsischen Staatsregierung bestätigt werden.

Entstehen wird ein fachlicher Verbund aus zwei Gedenkstätten: die Gedenkstätte Großschweidnitz wird sich gemeinsam mit der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein der Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Krankenmorde in Sachsen widmen.

Die nächsten Schritte werden wir gemeinsam mit der Stiftung bzw. der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein gehen: dazu gehören die Vorbereitung der vertraglichen Grundlagen hinsichtlich der Nutzung der im Bau befindlichen Gebäude und des Friedhofsareals ebenso wie die Arbeit an der zukünftigen Dauerausstellung und pädagogischen Angebote.

Durch die Übernahme in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird eine kontinuierliche und qualifizierte Arbeit der Gedenkstätte Großschweidnitz gewährleistet. Dazu gehören feste Öffnungszeiten, Veranstaltungen und pädagogische Angebote ebenso wie die weitere wissenschaftliche Erforschung der Krankenmorde. Die aus zivilgesellschaftlichem Engagement hervorgegangene Gedenkstätte wird dann auch institutionell in die sächsische Gedenkstättenlandschaft eingebunden sein.

Wir sind froh, dass diese wichtige Etappe zur Schaffung einer Gedenkstätte in Großschweidnitz, trotz der schwierigen Umstände, noch in diesem Jahr bewältigt wurde und freuen uns auf die kommenden Herausforderungen.

 

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