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Anstaltsfriedhof ist Kriegsgräberstätte

Erstellt von MF |

Der Friedhof der ehemaligen Landesanstalt Großschweidnitz wurde als Kriegsgräberstätte anerkannt.

Über 3.500 Patientinnen und Patienten fanden zwischen 1939 und 1945 auf dem Anstaltsfriedhof Großschweidnitz ihre letzte Ruhe. Ihre Gräber sind nun offiziell als Kriegsgräberstätte ausgewiesen. Die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde werden damit gewürdigt, die Erinnerung an sie und die in Großschweidnitz verübten Verbrechen wach gehalten.

Mit der Anerkennung ist eine finanzielle Unterstützung beim Erhalt und der Pflege des Friedhofsgeländes verbunden. Im Laufe des Jahres 2020 sollen zudem Tafeln errichtet werden, auf denen die Namen der ermordeten und auf dem Friedhof bestatteten Menschen zu lesen sein werden.

Nur wenige ehemalige Anstaltsfriedhöfe, die zur letzten Ruhestätte ermordeter Psychiatriepatienten wurden, sind bislang als Kriegsgräberstätten anerkannt. In Sachsen zum Beispiel der Elbhang unterhalb der ehemaligen "T4"-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein, wo die Asche der dort Ermordeten würdelos abgeschüttet wurde. Umso wichtiger ist die nun erfolgte Anerkennung des Anstaltsfriedhofes Großschweidnitz als Kriegsgräberstätte.

Möglich wurde dies durch die engagierte Unterstützung des Sächsisches Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesgeschäftsstelle Sachsen.

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